TCE-Position zu einer europäischen Bioökonomie

Wichtige Kriterien zur Steigerung der Effektivität in der Umsetzung einer Europäischen Bioökonomiestrategie


  •  Bekenntnis zur forstwirtschaftlichen Nutzung der europäischen Wälder

Nachhaltige Waldbewirtschaftung stellt sicher, dass der Wald vielfältige ökologische, soziale und ökonomische Beiträge dauerhaft gewährleistet. Die Rohstoffversorgung ist so langfristig gesichert. Auch in Zukunft muss der europäische Wald nachhaltig forstwirtschaftlich genutzt werden und den umweltfreundlichen Baustoff Holz liefern. Durch das Bauen mit Holz wird das Klimaschutzpotenzial der Bauwirtschaft erhöht. Wald und Holzbau können so gemeinsam als Kohlenstoffspeicher die nationalen Klimaschutzleistung deutlich steigern. Eine ressourceneffiziente Holznutzung muss sich ebenso an den langfristigen Bedürfnissen der heimischen Holzwirtschaft, wie auch an den gesellschaftlichen Erfordernissen des Naturschutzes orientieren. Regulative Vorgaben für eine nachhaltige Forstwirtschaft müssen dabei verhältnismäßig sein und die anerkannte Grundlage sein. 

  • Ressourceneffiziente Nutzung des Rohstoffes Holz

Auch wenn Waldbestände durch Umwelteinflüsse oder Insektenbefall immer wieder gezeichnet sind, stellt das betroffene Holz keinen minderwertigen Rohstoff dar, sondern verfügt über nahezu identische Eigenschaften wie herkömmliches Bauholz. Das sogenannte Kalamitätsholz behält, unabhängig von äußeren Beeinträchtigungen, seine Tragfähigkeit und seine wichtige Funktion als CO2-Senke. 

Grundsätzlich sollte aus ökologischer und klimapolitischer Sicht die stoffliche Verwertung von Holz der thermischen Verwertung immer vorgezogen werden. Auch gilt es in Hinblick auf die künftige Ressourcenentwicklung den Fokus auf die nachhaltige Aufforstung und das ressourceneffiziente Bauen zu legen. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen der Kaskadennutzung weiter verbessert werden, um die CO2-Speichereffekte zu steigern.

  • Förderung von Nahversorgungsnetzwerken

Für einen effizienten Klimaschutzbeitrag ist eine direkte und regionale Rohstoffversorgung von großer Bedeutung. Eine stringente Wertschöpfungskette vom Wald über die Sägewerke zu den holzverarbeitenden Unternehmen mit kurzen Lieferketten ist in hohem Maße emissionsarm und ökologisch. Dadurch wird der bestmögliche Klimaschutzeffekt erzielt, da lange Transportwege und somit CO2-Ausstöße vermieden werden. Gestärkt werden damit zudem die klein- und mittelständischen Wirtschaftsstrukturen in den europäischen Regionen. Dazu zählt der Auf- und Ausbau von effizienten regionalen Wertschöpfungsketten. So können stabile Marktentwicklungen sowie zuverlässige Verfügbarkeiten entlang der Wertschöpfungskette Forst und Holz erreicht werden. Ungeregelte Holzexporte auf dem Welthandel, die die heimische, regionalen Unternehmensstrukturen schwächen und die nationalen Klimabilanzen enorm trüben, müssen im öffentlich-rechtlichen Diskurs hinterfragt und ggf. reguliert werden. 

  • Konsequente Umsetzung der bioökonomischen Zielvorgaben

Der Bausektor ist weltweit für ein Drittel der Treibhausemissionen verantwortlich. Die globale Erwärmung muss unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau beschränkt werden. Dazu ist es notwendig, Lieferwege und Herstellungsprozesse von Baumaterialien konsequent hinsichtlich ihrer CO2-Bilanz in die öffentlich-rechtliche Bewertung einzubeziehen und zu bepreisen. Die „Graue Energie“ darf nicht länger in der Bewertung von Gebäuden und Baumaterialien unberücksichtigt bleiben. Im Rahmen der Bauprodukten-verordnung muss als wesentliche Grundanforderung an Bauwerke BWR 7 die „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ für alle EU- Mitgliedstaaten mandatiert und systematisch ausgeführt werden.

Im Folgenden wäre auch die Novellierung zu prüfen:

  • Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (DIRECTIVE (EU) 2024/1275 on the energy performance of buildings, EPBD) 
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (Energy Efficiency Directive, EED)

Anpassung von Anforderungen an die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden und Vorgaben im Gebäudesektor zur Erreichung der CO2-Minderungsziele bis 2030: Einführung von „Null-Emissionsgebäuden“ im Neubau bis 2030 basierend auf Bilanzierungsregeln des Nachhaltigen Bauens (EN 15804/ EN 15978) 

  •  Förderungen und Ausbau von Kompetenzen

Der Umgang und die Anwendung von kohlenstoffspeichernden biogenen Materialien insbesondere im Bauwesen muss durch die Stärkung und den Ausbau von Kompetenzen aller betroffenen europäischen Fach- und Verkehrskreise gesteigert werden. Bereits durch die Praxis entwickelte europäische Bildungsformate wie der EQF-Timber (https://www.timber-construction.eu/berufsbildung/eqf-timber) müssen gestärkt und in eine breitere Anwendung geführt werden. Nur so lassen sich die enormen Herausforderungen beim klimaeffizienten Bauen, insbesondere im Bestand, durch eine vergleichbare Qualität bewältigen. 

  • Verhältnismäßige und praxistaugliche bürokratische Rahmenbedingungen

Wesentlich für das Gelingen der Transformation des Bauwesens im Rahmen des “Green Deals” ist die Anerkennung der politischen Zieldefinitionen und Umsetzungsregularien durch die betroffenen Fach- und Verkehrskreise. Wenn Richtlinien entwickelt werden, ist es unbedingt zu empfehlen, die Machbarkeit solcher regulativen Strukturen frühzeitig abzuprüfen und anzupassen. Ein Beispiel in negativer Hinsicht zeigt sich in der Europäischen Entwaldungsrichtlinie (EUDR). Hier wurden ohne hinreichende Differenzierungen der Herkunftsländer und somit auch der betroffenen Unternehmensstrukturen die Zielvorgaben über alle gleichermaßen gestülpt. Sollte sich dahingehend nichts mehr ändern, wird dies ab 2026 zu erheblichen Hemmnissen in der europäischen Wirtschaft und evtl. auch Klagen vor dem EUGH führen.

Es zeigt sich, dass die Umsetzungskriterien regulativer und bürokratischer Natur entscheidend für das Gelingen strategischer Ziele in Europa sind. Dies wird sich insbesondere auch dann bewahrheiten, wenn eine kreislaufgerechte Bioökonomie auf allen europäischen Ebenen, insbesondere den Unternehmensebenen an der Basis, skaliert werden muss. Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit sind das Gebot der Stunde.

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