24. April 2018

Änderungen der Berliner Bauordnung erleichtert den mehrgeschossigen Holzbau

Am 22. März 2018 beschloss das Abgeordnetenhaus eine Änderung der Berliner Bauordnung, die die Genehmigung von Gebäuden aus Holz bzw. die Genehmigung von Gebäuden mit tragenden Teilen aus Holz vereinfacht. Nach Baden-Württemberg und Hamburg ist Berlin nun schon das dritte Bundesland, in dem das Bauen mit Holz vereinfacht wird.

Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 7. März 2018 wird dem § 26 der Berliner Bauordnung ein neuer Absatz 3 wie folgt angefügt: „(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in Holzbauweise zulässig, wenn die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit gewährleistet wird.“

Dies hat insbesondere Auswirkungen für den mehrgeschossigen Holzbau in Berlin. Denn Berlin braucht dringend mehr Wohnraum und gerade für die städtische Nachverdichtung und Aufstockungen gibt es aufgrund seiner statischen und ökologischen Eigenschaften keinen geeigneteren Baustoff als Holz. Dabei war Berlin was den Holzbau angeht schon immer sehr fortschrittlich. Mehrgeschossige Bauten aus Holz waren auch vor der geänderten Bauordnung schon immer möglich. Allerdings benötigte man dafür aufwändige Ausnahmeregelungen, die mit den unteren Bauaufsichtsbehörden und der Feuerwehr abgestimmt werden mussten. Dies hatte die Verwendung von Holz bei mehrgeschossigen Bauten stark benachteiligt.  

Mit unter vier Prozent Marktanteil nimmt der mehrgeschossige Holzbau in Deutschlands Städten trotzdem noch eine eher bescheidene Rolle ein. Viele Bauordnungen in den anderen Bundesländern bilden noch immer nicht die Leistungsfähigkeit des modernen Holzbaus ab. Mit der Änderung der Berliner Bauordnung ist der Holzbau auf einem guten Weg, insbesondere weil dadurch immer mehr Bundesländer für den Holzbau sensibilisiert werden und sich über kurz oder lang auch von den Vorteilen des Baustoffs Holz überzeugen können.

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