10. Oktober 2019

Nicht allein der Preis entscheidet: Schweiz beschließt Totalrevision des Beschaffungsrechts

Während in vielen EU-Staaten weiterhin der Preis das entscheidende Kriterium bei der Beschaffung und Vergabe u.a. in der Bauwirtschaft ist, geht die Schweiz einen anderen Weg. Das Schweizer Parlament hat jüngst im Juni 2019 mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) dafür gesorgt, dass nicht mehr automatisch das günstigste Angebot die höchste Bewertung und so den Zuschlag erhält.

Vielmehr wurden auf Qualität ausgerichtete Zuschlagskriterien wie zum Beispiel Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit aufgenommen, die neben dem Preis berücksichtigt werden. Diese Kriterien können bei der Vergabe entsprechend stärker gewichtet werden. Dadurch könnten bei der Beschaffung vermehrt Produkte nachgefragt und Bauwerke realisiert werden, die einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz, einer höheren Ressourcen- und Energieeffizienz und zum Klimaschutz leisten.

Mit der Totalrevision des BöB werden in der Schweiz die formell-gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Beschaffungspraxis etabliert und der Grundsatz der Nachhaltigkeit noch stärker verankert. Mehr dazu lesen Sie hier.

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